
Technologien · 10.09.2025
Die e-ID wurde an der Urne vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Die Einführung (im Sommer 2026) bietet Unternehmen neue Möglichkeiten für Prozesse, welche einen Identitätsnachweis erfordern.
Die e-ID soll künftig Schweizerinnen und Schweizer einen digitalen Identitätsnachweis (analog der Identitätskarte) bieten. Sie kann in digitalen Prozessen eingesetzt werden, um eine Person eindeutig zu identifizieren. So können zum Beispiel neue Handyabos direkt mit der e-ID online abgeschlossen werden. Dabei entfällt das Einsenden oder Abfotografieren der Identitätskarte oder des Passes. Auch altersbeschränkte Geschäfte, wie zum Beispiel der Onlinekauf von alkoholischen Getränken, können mit der e-ID durchgeführt werden.
Mit dem e-ID Gesetz wurde auch die sogenannte Vertrauensinfrastruktur (Trust Infrastructure) des Bundes angenommen. Diese eröffnet Unternehmen eine Vielzahl an zusätzlichen Möglichkeiten für digitale Prozesse, die sich damit umsetzen lassen.
Auf dieser Seite möchten wir die e-ID sowie die Vertrauensinfrastruktur erklären und einige mögliche Anwendungsfälle davon aufzeigen.

Die e-ID ist ein digitaler Ausweis, mit welchem sich Schweizer Staatsangehörige im Internet ausweisen können. Die e-ID selbst wird in einer sogenannten Wallet-App auf dem persönlichen Mobiltelefon abgelegt. Das heisst, sie ist in keiner Cloud-Infrastruktur gespeichert und kann daher wirklich nur von der Person genutzt werden, die das Mobiltelefon besitzt. Bei dessen Verwendung wird die e-ID vom Bund verifiziert, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Verifizierende Stellen, wie zum Beispiel Onlineshops, müssen sich ebenfalls beim Bund registrieren, wobei dieser neben der Verifikation auch festlegt, welche Daten des Gesetzes wegen abgefragt werden dürfen und welche nicht.
Bei einer Verifikation muss genau angeben werden, welche Daten von der e-ID abfragt werden möchten. Dies können beispielsweise das Alter, das Geburtsdatum oder gar nur eine Information sein, ob die Person bereits 16 oder 18 Jahre alt ist. Diese angefragten Felder werdender Person transparent aufgelistet, wodurch diese entscheiden kann, ob sie den Datenaustausch akzeptiert oder nicht. Falls der Onlineshop unberechtigte Daten abfragen möchte, wird der Person eine Warnung angezeigt.
Wir haben die e-ID Verifikation bereits in unserem Demo Bier-Shop umgesetzt und zum Ausprobieren zur Verfügung gestellt. Den Shop findest du hier: https://shop.playground.neovo.ch/
Weitere Informationen dazu findest du in diesem Blogpost: Die e-ID im Einsatz: Kauf jetzt unser Bier!
Gerne unterstützen wir dich dabei, eine e-ID-Verifikation in deinem Onlineshop zu integrieren und weitere Anwendungsfälle damit auszuarbeiten.
Wie schon in der Einleitung erwähnt, wurde mit dem e-ID Gesetz auch die sogenannte Vertrauensinfrastruktur angenommen. Sie bildet die Grundlage, digitale Verifikationen, wie etwa mit der e-ID, zu ermöglichen.
Die Infrastruktur besteht aus verschiedenen Services, welche vom Bund entwickelt und der Öffentlichkeit zur Verfügungen gestellt werden. Die Entwicklung findet dabei komplett open-source auf GitHub (https://github.com/swiyu-admin-ch) statt. So haben alle interessierten Parteien jederzeit Einsicht in die Implementation und können Wünsche und Anmerkungen jederzeit anbringen.
Die zwei wichtigsten Services dabei sind der Issuer- und der Verifier-Service:
Der Issuer-Service dient dazu neue Identitätsnachweise auszustellen, sowie diese bei der Verwendung zu Verifizieren.
Der Verifier-Service initiiert neue Verifikationen und definiert, welche Daten dabei abgefragt werden.

Die e-ID selbst ist dabei nur ein Anwendungsfall dieser Vertrauensinfrastruktur. Für diese stellt der Bund den Issuer-Service bereit, in welchem sich alle Anwender der e-ID, vor deren Nutzung, registrieren und verifizieren müssen. Anwender sind in diesem Fall nicht nur Personen, die eine e-ID für sich ausstellen lassen möchten, sondern auch Unternehmen, welche Informationen daraus abfragen wollen, wie zum Beispiel Onlineshops oder Mobilfunkanbieter. Dadurch kann vom Bund sichergestellt werden, dass die prüfenden Stellen nur diese Informationen abfragen, welche sie aufgrund eines geltenden Gesetzes benötigen. So darf beispielsweise ein Onlineshop, der Alkohol verkauft, nur abfragen, ob eine Person bereits 16 bzw. 18 Jahre alt ist und nicht das ganze Geburtsdatum oder gar weitere Daten.
Durch diese Vertrauensinfrastruktur eröffnen sich eine Vielzahl von Anwendungsfälle, welche in Zukunft damit angeboten werden können:
Vereins- oder Klubsmitgliedsschaften digital Ausstellen und Prüfen.
Digitale Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
Sammlung von digitalen Unterschiften für eine Volksinitiative.
Einlasskontrolle bei Bar- oder Clubveranstaltungen mit Altersbeschränkung.
Zutrittssysteme zu Büroräumlichkeiten mit dem Smartphone als Badge.
Wie du sehen kannst sind die Einsatzgebiete dieser Vertrauensinfratstruktur beinahe unbegrenzt.
Gerne helfen wir deine Idee auszuarbeiten bzw. umzusetzen!
Die e-ID und besonders die Vertrauensinfrastruktur sind mehr als ein technisches Fundament. Sie eröffnen neue, vertrauenswürdige digitale Prozesse für fast jede Branche. Die genannten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug der Möglichkeiten, die diese neuen Infrastrukturen in Zukunft bieten werden. Viele weitere Use Cases werden erst in den nächsten Jahren sichtbar, wenn Unternehmen das Potenzial für Onboarding, digitale Nachweise, Zugriffsmodelle und medienbruchfreie Services adaptieren.
Wir unterstützen dabei, passende Anwendungsfälle zu identifizieren, den Nutzen zu bewerten und diese effizient umzusetzen. Von der Ideenvalidierung über Prototyping und UX bis zur Integration in deine Systemlandschaft.
Wenn du herausfinden möchtet, welche Möglichkeiten sich für dein Unternehmen ergeben, nimm gerne Kontakt mit uns auf.

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